Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vinaturel GmbH
(09.2014)
§ 1 Allgemeines
Abs.1: Unsere Lieferung, Leistung und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Vinaturel mit ihren Käufern, über die von ihr angebotenen Waren schließt.
Abs.2: Das Verkaufspersonal der Vinaturel ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
Abs.3: Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch wenn die Vinaturel ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
Abs.1: Die Angebote der Vinaturel sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Käufers stellen ein Angebot an die Vinaturel dar. Die Vinaturel kann das Angebot des Käufers nach Wahl durch unmittelbare Zusendung der Ware oder durch Auftragsbestätigung innerhalb einer Frist von acht Tagen wahrnehmen. Bei sofortiger Lieferung kann die Bestätigung durch die Rechnung ersetzt werden.
Abs.2: Die Vinaturel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern nach Bestellung auf Seiten des Vertragspartners der Vinaturel eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse besteht oder ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
§ 3 Liefer- und Leistungszeit/Versand
Abs.1: Die von Vinaturel angegebenen Fristen und Termine für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu 2 Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist. Für die Einhaltung des Versandtermins ist allein der Tag der Übergabe der Ware durch Vinaturel an das Versandunternehmen maßgeblich. Sollte Vinaturel einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.
Abs.2: Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen, sie schließen die Kosten einer von Vinaturel abgeschlossenen Transportversicherung ein.
Abs.3: Falls der Lieferant von Vinaturel Ware nicht rechtzeitig an Vinaturel liefert, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist bis zur Belieferung durch den Lieferanten zzgl. eines Zeitraums von 3 Arbeitstagen, höchstens jedoch um einen Zeitraum von drei Wochen, vorausgesetzt Vinaturel hat die Verzögerung der Lieferung durch ihren Lieferanten nicht zu vertreten und sie hat die Ware unverzüglich nachbestellt. Falls die Ware nicht rechtzeitig lieferbar ist, wird Vinaturel dies dem Käufer unverzüglich anzeigen.
Abs.4: Wenn die Lieferungs- und Leistungsverzögerung länger als 2 Monate andauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag, soweit nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich gem. §3 Abs.3 die Lieferzeit oder wird die Vinaturel von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Vinaturel nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wird. Eventuelle Gegenleistungen werden durch Vinaturel unverzüglich erstattet.
Abs.5: Sofern die Vinaturel die Nichteinhaltung von Lieferfristen zu vertreten hat und Sich im Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,25% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 10% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vinaturel. Die Haftungsbegrenzung und der Haftungsausschluss gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 4 Annahmeverzug
Abs.1: Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die Vinaturel berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an die Vinaturel Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal € 25,– zu bezahlen. Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann die Vinaturel den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. Im Falle der pauschalen Schadensberechnung kann der Käufer nachweisen, dass der Vinaturel kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Abs.2: Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, kann die Vinaturel die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Vinaturel ist berechtigt, als Schadensersatz entweder pauschal 20% des vereinbarten Kaufpreises oder Ersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden vom Käufer zu fordern. Im Falle der pauschalen Schadensberechnung kann der Käufer nachweisen, dass der Vinaturel kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Abs.1: Vinaturel behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
Abs.2: Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Vinaturel ab. Die Vinaturel ermächtigt den Käufer widerruflich, die an die Vinaturel abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Abs.3: Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum der Vinaturel hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die Vinaturel ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
Abs.4: Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist die Vinaturel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu fordern. Tritt die Vinaturel vom Vertrag zurück, so ist der Käufer verpflichtet, die Ware zurückzugeben. Gerät der Käufer mit dieser Verpflichtung in Verzug, so haftet er auch für die zufällige Verschlechterung der Ware.
Abs. 5: Die Vinaturel verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 6 Preise und Zahlung
Abs.1: Es gilt jeweils die aktuelle Preisliste von Vinaturel, ersichtlich unter www. vinaturel.de. Alle in den Angeboten genannten Preise verstehen sich ab Lager Berg (oder bei Direktversand ab deutscher Grenze, deutscher Einfuhrhafen oder deutscher Flughafen) zzgl. Verpackung, Transport, Frachtversicherung, Schaumweinsteuer, Branntweinsteuer, sonstigen Einfuhrabgaben und der am Auslieferungstag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Abs.2: Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlt der Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung, ist die Firma Vinaturel berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen, mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Belieferung von Neukunden erfolgt grundsätzlich per Nachnahme oder Vorkasse.
Abs.3: Die Vinaturel ist trotz anders lautenden Bestimmungen des Käufers berechtigt, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
Abs.4: Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Vinaturel über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
Abs.5: Alle Forderungen der Vinaturel gegen den Käufer werden sofort fällig, wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Verzug gerät. Abs.6: Der Käufer ist nur berechtigt mit Ansprüchen aufzurechnen, die von der Vinaturel anerkannt, entscheidungsreif, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.
§ 7 Gewährleistung
Abs.1: Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.
Abs.2: Die Vinaturel haftet nicht für Mängel an der gelieferten Ware, die dadurch verursacht wurden, dass die Ware unsachgemäß behandelt worden oder in einer von der Vinaturel nicht genehmigten Weise verändert worden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege der Ware nicht befolgt hat.
Abs.3: Für einzelne korkkranke Flaschen leistet die Vinaturel keinen Ersatz. Korkfehler sind ein unvermeidbares Risiko, für das auch Produzenten keine Haftung übernehmen. Für den Zustand der Weine, die älter als 10 Jahre sind, kann keine Gewähr übernommen werden. Die Ausscheidung von Kristallen im Wein ist kein Mangel. In Ölen kann sich Trust absetzen. Dieser Hinweis auf besonders schonende Herstellung, ist kein Qualitätsmangel und kein Beanstandungsgrund.
Abs.4: Rechtsansprüche aufgrund etwaiger fehlerhafter Angaben eines Strich- oder ähnlichen Codes (EAN-Code) bzw. dessen fehlender oder mangelhafter Anbringung sind ausgeschlossen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Abs.1: Die Haftung von Vinaturel auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Abs.2: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung von Vinaturel wegen vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder dem Produkthaftungsgesetz.
Abs.3: Für Weine mit Korkfehler und/oder Ausfällungen von Kristallen (sog. Weinstein) können wir keine Gewährleistung übernehmen.
Abs.4: Soweit die Haftung von Vinaturel ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre angestellten Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen sowie Organe.
§ 9 Jugendschutz
Eine Bestellung und Auslieferung von Spirituosen, Tabakwaren und sonstigen Produkten, die gesetzlicher Verkaufsbedingungen unterliegen, erfolgt nur an volljährige Personen.
§ 10 Export
Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen und US-amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft. Der Export der Waren der Vinaturel in Nicht-EG-Länder bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Vinaturel. Insbesondere unabhängig davon, dass der Käufer für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich ist.
§ 11 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Abs.1: Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Vinaturel und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISGs.
Abs.2: Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGBs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Wohnsitz im Ausland hat, ist ausschließlich Starnberg Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§ 12 Datenschutz und Datenspeicherung
Die Vinaturel ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung und sämtliche im Zusammenhang mit dieser Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Käufer, ungeachtet der Tatsache, ob diese vom Käufer selbst oder von einem Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, namentlich zu speichern.